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Unfall- und Unfallzusatzversicherung (UVG)

Unfallversicherung (UVG O+Z)

Unfallversicherung (UVG O+Z)

Für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmen den ist die Unfallversicherung obligatorisch (gemäss Unfallversicherungsgesetz UVG). Zusätzlich müssen alle Angestellten, die mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber einer Tätigkeit nachgehen, auch für Nichtberufsunfälle versichert sein.

Die obligatorische Unfallversicherung von elipsLife bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Deckungen: Bei einem Unfall übernimmt sie Lohnausfall, Pflegeleistungen sowie Renten- und Hinterlassenenleistungen gemäss Unfallversicherungsgesetz.

Speziell bietet elipsLife auch ein integrales Care Management für Prävention (Unfallverhütung) und begleitete Wiedereingliederung von Unfallpatienten an. Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, sich und ihre Familienmitglieder freiwillig zu versichern. Da in vielen Fällen die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung nicht ausreicht, bietet elipsLife einen erweiterten Versicherungsschutz an.

Die Unfallzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung je nach gewünschten Bedürfnissen. Sie eignet sich sowohl für jene Mitarbeitenden, deren Gehälter über dem UVG-Maximallohn liegen, als auch für die ganze Belegschaft im Bereich der Ergänzung des UVG-Obligatoriums. Dazu gehören das Taggeld für den ersten und zweiten Absenztag nach dem Unfall, die Ergänzung des Lohnausfalls über dem UVG-Maximallohn (148 200 CHF), die weltweite Behandlung in privaten Spitalabteilungen, die zusätzlichen Kapital- oder Rentenversicherungen bei Tod oder Invalidität und die Deckung von Sonderrisiken, welche im UVG gekürzt oder ausgeschlossen werden.