Publi-Kolumne in der Schweizer Versicherung, Juni-Ausgabe 2017

Altersvorsorge 2020 und die Kosten für Rückdeckung

Publi-Kolumne in der Schweizer Versicherung

Altersvorsorge 2020 führt für die Pensionskassen zu höheren Kosten für die Rückdeckung

Einige Faktoren der Reform Altersvorsorge 2020 deuten darauf hin, dass für Pensionskassen die Kosten für Rückdeckungen von Risikoleistungen steigen könnten.

So ist zu erwarten, dass die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre wegen der grösseren Schadenbelastung die Rückversicherungskosten, in Abhängigkeit des Frauenanteils in der Belegschaft, erhöhen wird. Denn nirgends in Europa ist mit 60% der Anteil berufstätiger Frauen so hoch wie in der Schweiz, auch wenn rund 2/3 der Frauen nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Auch wegen der Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzugs ist davon auszugehen, dass sich Prämien und Leistungen für die Rückdeckung erhöhen werden. Einige Vorsorgeeinrichtungen sehen den reglementarischen Koordinationsabzug analog BVG vor. Entspricht heute dieser Koordinationsabzug maximal 87,5% der maximalen AHV-Rente (2017: 24'675 Franken), soll er neu 40% des Jahreslohns, mindestens aber die minimale AHV-Rente (2017: 14’100 Franken) und höchstens 3/4 der maximalen AHV-Rente (2017: 21’150 Franken) betragen. Für Vorsorgeeinrichtungen ohne Koppelung des Koordinationsabzuges an das BVG hat diese Änderung keine Auswirkungen.

Die Folgen der Anpassung der Altersgutschriften hängen davon ab, wie stark sich das Reglement der Vorsorgeeinrichtung am BVG orientiert. Gerade bei umhüllenden Vorsorgeplänen werden sich dadurch die Kosten für die Prämienbefreiungen wohl nur marginal erhöhen.

 

 

©Ringier Axel Springer Schweiz AG CH-8048, Schweizer Versicherung Nr. 06/2017

Zur Person
Alessio Lapadula
Leiter Bereich Pensionskassen, elipsLife

Altersvorsorge 2020 und die Kosten für Rückdeckung

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