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FAQ

 

 

Werden Neueintritte automatisch versichert?

 

 

 

Neueintritte sind unter denselben Aufnahmevoraussetzungen automatisch mitversichert. Die Abrechnung für die zusätzlichen Mitarbeitenden erfolgt am Ende der Dauer des Versicherungsvertrags.

 

 

Kann die Versicherungs- und Leistungsdauer auch bis zum 67. Lebensjahr versichert werden?

 

 

 

Der Dienstgeber kann das maximale Versicherungs- bzw. Leistungsendalter zwischen 60 und 67 Jahre vor Abschluss des Rückdeckungsdeckungsvertrags wählen.

 

Bedarf es einer regelmäßigen
Datenmeldung durch den Dienstgeber?

 

 

 

Die Versichertenbestandsdaten werden zu Beginn und nach dem Ende des Versicherungsvertrags gemeldet. Unterjährige Ein- und Austritte brauchen nur bei einer personellen Veränderung von mehr als 20 % angezeigt werden.

 

 

Welche Leistungen werden auf die
Invaliditätsleistungen der
Rückdeckungsversicherung angerechnet?

 

 

Leistungen für eine Invaliditätsabsicherung aus der gesetzlichen Pensions- oder  Krankenversicherung, diesen gleichgestellten oder gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsträgern (z. B. berufsständische Versorgungskammern) werden nicht mit den Versicherungsleistungen aus der betrieblichen Einkommenssicherung verrechnet.


Sollte die versicherte Person trotz vollständiger oder teilweiser Invalidität einer Beschäftigung nachgehen, wird der Verdienst aus dieser Beschäftigung angerechnet, wenn die Summe aus der Versicherungsleistung und dem beruflichen Einkommen das Einkommen vor Eintritt der Invalidität übersteigt.

 

 

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter innerhalb des Versicherungsjahres ausscheidet?

 

 

 

Der Versicherungsschutz endet mit dem Tag, an dem ein Mitarbeitender aus dem versicherten Personenkreis ausscheidet (z. B. wegen Kündigung oder Erreichen des vereinbarten Versicherungsendalters).

 

 

Werden bei Austritt von Mitarbeitern
nicht verbrauchte Beiträge erstattet?

 

 

Der Beitrag wird zu Beginn des Versicherungsvertrags entsprechend dem versicherten Personenkreis (vorläufiger Beitrag) und zum Ende des Versicherungsvertrags entsprechend dem während der Vertragslaufzeit vorhandenen versicherten Personenkreis auf Grundlage der versicherten Bruttojahreseinkommenssumme bzw. der Versicherungssumme exakt ermittelt (endgültiger Beitrag). Die Differenz der beiden Beiträge wird nachträglich in Rechnung gestellt bzw. zurückerstattet oder mit dem Beitrag eines neuen Versicherungsvertrags verrechnet.

 

 

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter zwischen dem Ende des Versicherungsvertrages
und dem Beginn des neuen Vertrages erkrankt?

 

 

 

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Wird ein neuer Versicherungsvertrag nach Ablauf des vorhergehenden Vertrages ohne zeitliche Unterbrechung abgeschlossen, besteht zugunsten des Mitarbeitenden ununterbrochener Versicherungsschutz. Etwaige Wartezeiten beginnen mit dem neuen Vertrag nicht wieder von vorne.